VERHALTENSKRITERIEN
SchülerInnen und Schüler
Ein angenehmes Schulklima und eine harmonische Atmosphäre sind die Grundvoraussetzungen für eine positive Lernumgebung. Ein angemessenes Verhalten soll helfen, dieses positive Klima für ein gemeinsames Arbeiten zu ermöglichen.
Aus diesem Grund halten wir die Einhaltung von Regeln und Pflichten für sehr wichtig. Wie gut den SchülerInnen die Einhaltung gelingt, zeigt sich in der Verhaltensnote. Diese soll auch als Rückmeldung für die SchülerInnen verstanden werden, wie sie ihr Verhalten ändern können.
Laut SCHUG §43 haben SchülerInnen folgende Pflichten:
.) Mitarbeit im Unterricht
.) Einordnung in die Klassengemeinschaft
.) regelmäßiger und pünktlicher Schulbesuch
.) Mitbringen der notwendigen Unterrichtsmittel
.) Einhalten der Verhaltenskriterien
.) Vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen und Beschmutzungen der Schulliegenschaft (schulischer Einrichtungen) müssen, sofern dies zumutbar ist, beseitigt werden.
So wird die Verhaltensnote bestimmt:
Sehr zufriedenstellend: (siehe SCHUG §43)
. Erledigung der gesetzlichen Pflichten
. höfliches und soziales Verhalten (Grüßen, Ehrlichkeit, Verlässlichkeit, Hilfsbereitschaft, Respekt, …)
Zufriedenstellend:
. häufiges störendes Verhalten im Unterricht (Handy, verbale Entgleisungen, …)
. Vergessen von Hausübungen, Unterrichtsmaterial, Unterschriften, Terminen, …
. Nichtbefolgen von Anordnungen
. unentschuldigtes Zuspätkommen in den Unterricht
. mangelhaftes Sozialverhalten (bezüglich Höflichkeit, Respekt und Umgang miteinander, …)
Wenig zufriedenstellend:
. mehrmaliger Verstoß gegen einen der zuvor angeführten Punkte
. ständiges Stören im Unterricht
. aggressives, vorlautes, freches und respektloses Verhalten ...
. nachgewiesenes Mobbing
. Fälschung von Unterschriften
. unerlaubtes und unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht
. absichtliches, unerlaubtes Verlassen des Schulhauses
. Lügen
. mutwillige Sachbeschädigungen, Übergriff auf fremdes Eigentum
Nicht zufriedenstellend:
. mehrmalige Verstöße gegen Punkte für „Wenig zufriedenstellend“
. Nötigung, Erpressung
. verbale und körperliche Gewalt
. Missbrauch von Suchtmitteln
. nachgewiesener Diebstahl
. sittliche Gefährdung
Im Sinne einer guten Zusammenarbeit (Lehrer-Eltern-Schüler) bitten wir Sie, mit Ihrem Kind über die festgesetzten Verhaltenskriterien zu sprechen.